Der deutsche Bundestag hat am 8. Oktober 2026 die Einrichtung eines Expertengremiums und ein systematisches Monitoring der Kassenzulassung des NIPT beschlossen. Das Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für eine weitere gesundheitspolitische Bewertung zu schaffen und die Folgen der bisherigen Regelung (seit Juli 2022) zu untersuchen.
Für Sie und Ihre Patientinnen bleibt der Zugang zum NIPT als GKV-Leistung bei gerechtfertigter medizinischer Indikation bis auf weiteres unverändert erhalten. Eine unmittelbare Änderung der bestehenden Versorgung ist mit dem Beschluss nicht verbunden. Die weitere Entwicklung verfolgen wir aufmerksam und informieren Sie über relevante Neuerungen.