Arztinformation: Gemeinsame Abrechnung des Harmony® Tests mit Ihren klinischen Leistungen
Ab sofort können wir Ihnen die gemeinsame Abrechnung der Harmony® Testkosten mit den von Ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung des Harmony® Tests erbrachten klinischen Leistungen (Ultraschall, Beratung,etc.) anbieten. Möglich ist dies durch die Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Privatärztliche Abrechnung (DGPAR) GmbH: Ihre klinischen Leistungen werden durch Sie auf einem speziellen Anforderungsformular eingetragen. […]